Welche Tiere kommen überhaupt ins Tierheim?

Die Tiere kommen als Fundtiere, Abgabetiere oder Verfügungstiere ins Tierheim. Allerdings gibt es im Tierheim auch schon mal Nachwuchs, wenn ein Tier tragend zu uns kommt.

Fundtiere

aus den Vertragsgemeinden Rheine, Neuenkirchen, Steinfurt, Emsdetten, Wettringen, Altenberge, Saerbeck, Nordwalde, Horstmar und Laer werden von den Findern, der Polizei oder dem Ordnungsamt in das Tierheim gebracht. Sie gehören jemanden, das heißt, dass sich ein Besitzer Sorgen um den Verbleib seines Tieres macht (oder machen sollte). Deshalb wird von den Tierpflegern eine Fundtieranzeige ausgefüllt, in der alle Daten enthalten sind. Die Fundtieranzeige wird an das Ordnungsamt (Fundbüro) der Gemeinde, auf deren Gebiet das Tier gefunden wurde, weitergeleitet.

Da man über Fundtiere so gut wie gar nichts weiß, muss das Alter geschätzt werden; einen Namen hat das Tier zwar, aber der ist ja nicht bekannt. So wird ihm von den Tierpflegern oder den freiwilligen Helfern ein Name gegeben - denn wer möchte schon namenlos durchs Leben gehen?

Fundtiere können erst nach einer festgelegten Wartefrist zur weiteren Vermittlung freigegeben werden, damit die Besitzer der Tiere die Möglichkeit haben Nachforschungen anzustellen und das Tier wieder zu sich zu holen.

Die Quote der Tiere, die von ihrem Besitzer wieder abgeholt werden, ist in den letzten Jahren nicht sehr hoch gewesen. Aufgrund der Chippflicht bei bestimmten Hunden (abhängig von Rasse und Größe) ist Rückgabequote bei Fundhunden erheblich höher als bei Katzen.

Abgabetiere

sind Tiere, die aus den verschiedensten Gründen nicht mehr in ihrem Zuhause bleiben können; sei es Krankheit des Besitzers, Umzug oder andere Umstände, die eine Abgabe des Tieres nötig machen. Abgabetiere können ohne Wartezeit vermittelt werden, da der Vorbesitzer ausdrücklich auf seine Besitzansprüche verzichtet hat.

Über diese Tiere wird eine Art Steckbrief angelegt: Name, Alter, Besonderheiten etc.. Das macht die Vermittlung leichter, denn gerade die Besonderheiten eines Tieres sind es manchmal, die dafür sorgen, dass Tiere wieder an das Tierheim zurückgegeben werden. Doch hier ist die Ehrlichkeit der Vorbesitzer gefordert, denn falsche Angaben über die Eigenschaften der Tiere haben schon zu manch unliebsamen Situationen geführt - Leidtragender ist immer das Tier!

Verfügungstiere

sind wohl die ärmsten der Tiere, die bei uns im Tierheim aufgenommen werden. Bei ihnen handelt es sich um Tiere, die ihrem Besitzer durch das für den Kreis Steinfurt zuständige Kreisveterinäramt weggenommen werden mussten, weil sie oft über lange Zeit hinweg unsagbaren Misshandlungen ausgesetzt waren. In vielen Fällen ist dieses “Wegnehmen” mit gerichtlichen Auseinandersetzungen verbunden, was den Aufenthalt der Tiere im Tierheim natürlich verlängert.
Diese Tiere müssen oft über Wochen von den Tierpflegern physisch und psychisch aufgepäppelt werden.

Im Tierheim und was nun?

Zunächst einmal bekommt das Tier eine Registriernummer; das ist eine Nummer, die es ermöglicht, das Tier eindeutig zuzuordnen und die Daten des Tieres sofort abrufen zu können.

Nun wird entschieden, wo das Tier untergebracht wird. Ist es z.B. mit anderen Tieren verträglich oder ist eine Einzelhaltung erforderlich?

Neben der Betreuung durch die Tierpfleger wird sich der Tierarzt das Tier beim nächsten Tierheimbesuch Ansehen. Diese Tierheimtermine des Tierarztes finden zweimal wöchentlich statt. Bei Notfällen wird ein Tier natürlich sofort dem Tierarzt vorgestellt.

Zur tierärztlichen Betreuung gehört neben der obligatorischen Impfung jedes Tieres und anderen im Einzelfall nötigen Behandlungen auch die Kastration der Katzen, sofern die das entsprechende Alter haben. Denn nur durch eine konsequente Regelung des Nachwuchsproblemes kann der Katzenschwemme, die seit einiger Zeit die Tierheime überflutet, entgegen gewirkt werden.

Die Vermittlung

  1. Vor der Vermittlung eines Tieres findet zwischen den Tierpflegern und dem neuen Besitzer ein ausführliches Gespräch statt, in dem festgestellt werden soll, ob der zukünftige Halter nicht nur den guten willen, sondern auch die Räumlichkeiten und sonstigen Voraussetzungen zur Haltung des Tieres hat. Um das Tier näher kennenzulernen, sollten die Interessenten mit dem Hund zunächst einige Male in der Umgebung des Tierheimes spazieren gehen oder die Katze im Zwinger näher kennenlernen. Wenn Mensch und Tier sich dann auch noch mögen, steht einer Vermittlung nichts mehr im Wege.
     
  2. Ein Tierabgabevertrag wird ausgefüllt, der neue Besitzer kann das Tier nach Bezahlung einer Schutzgebühr, die in verschiedene Kategorien gestaffelt ist, mit nach Hause nehmen.
     
  3. Der neue Besitzer erhält neben dem Impfpass noch eine Reihe Informationen, in den er nachlesen kann, worauf es bei der Haltung seines Tieres ankommt und Anmeldeformulare, mit denen er sein Tier in verschiedenen Suchregistern eintragen lassen kann.
     
  4. Mit diesem Tierabgabevertrag unterschreibt der neue Besitzer gleichzeitig, dass er damit einverstanden ist, dass Beauftragte des Tierschutzvereines sich davon überzeugen, dass das Tier gut untergebracht ist. In der Regel findet die einmalige Überprüfung innerhalb des ersten Jahres nach dem Erwerb statt.

Der Tierschutzverein Rheine versucht alles in seiner Macht stehende zu tun, damit es die Tiere, die im Tierheim aufgenommen werden, so gut wie nur eben möglich haben. 

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